Dänemark führt einen letzten Versuch an, die Pattsituation bei der Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zu überwinden, bevor seine rotierende EU-Ratspräsidentschaft im Dezember endet. Die Position, die für die Überwachung des Datenschutzes in allen EU-Institutionen von entscheidender Bedeutung ist, ist seit dem Auslaufen des Mandats von Wojciech Wiewiórowski am 5. Dezember 2024 vakant, ohne dass ein klarer Nachfolger in Sicht ist.
Die Sackgasse erklärt
Der Streit dreht sich darum, ob Wiewiórowski, der derzeitige EDSB seit 2019, wiederernennt werden soll oder ob Bruno Gencarelli, ein langjähriger Kommissionsbeamter, der vom Europäischen Parlament favorisiert wird, ernannt werden soll. Die Europäische Kommission hat Anfang des Jahres vier Kandidaten in die engere Wahl gezogen, wobei Gencarelli die Abstimmung im LIBE-Ausschuss des Parlaments gewann. Allerdings drängen die Mitgliedstaaten darauf, dass Wiewiórowski im Amt bleibt.
Diese Pattsituation ist nicht nur verfahrenstechnischer Natur; Der EDSB spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der EU-Digitalgesetzgebung. Der Datenschutzbeauftragte gibt Stellungnahmen zu neuen Gesetzen ab und stellt sicher, dass diese mit den Datenschutzgrundsätzen in Einklang stehen. Da sich die Kommission nun auf die Straffung der Technologievorschriften – einschließlich der Überarbeitung des KI-Gesetzes – konzentriert, ist eine starke, unabhängige Stimme des EDSB wichtiger denn je.
Warum das wichtig ist: Tech-Regulierung am Scheideweg
Die Verzögerung bei der Ernennung eines ständigen EDSB fällt mit einer Zeit intensiver Gesetzgebungstätigkeit zusammen. Die „Agenda der Kommission zur digitalen Vereinfachung“, wie Isabelle Roccia, Geschäftsführerin Europa beim IAPP, beschreibt, zielt darauf ab, technische Innovationen zu beschleunigen und gleichzeitig die europäischen Datenwerte zu wahren. Der EDSB soll für diese ausgleichende Stimme sorgen.
„Wer auch immer den Job bekommt, wird sich in einer wichtigen Beratungsposition wiederfinden, wenn die Kommission ihre Agenda zur digitalen Vereinfachung in Gang setzt … Diese Stimme der Vernunft wird wichtig sein, um eine differenzierte Debatte zu gewährleisten, um Wettbewerbsziele mit dem europäischen wertebasierten Besitzstand im Datenschutzbereich in Einklang zu bringen.“
–Isabelle Roccia, IAPP
Ohne einen vollständig ernannten EDSB steigt die Gefahr, dass Datenschutzbedenken bei diesen schnell voranschreitenden Reformen außer Acht gelassen werden. Aufgrund der mangelnden Klarheit arbeiten die EU-Institutionen auch mit einer geschäftsführenden Aufsichtsbehörde, was möglicherweise das Vertrauen der Öffentlichkeit in ihre Datenverarbeitungspraktiken untergräbt.
Hindernisse bleiben bestehen
Trotz der Bemühungen Dänemarks wurde kein Treffen zwischen EU-Gesetzgebern und nationalen Regierungen angesetzt. Der letzte Versuch, die Pattsituation zu lösen, fand im Sommer statt, und wichtige Persönlichkeiten – darunter Javier Zarzalejos, Vorsitzender des LIBE-Ausschusses des Parlaments – haben nicht auf Anfragen nach Kommentaren geantwortet. Die Kommission behauptet, dass es keine strenge gesetzliche Frist für das Auswahlverfahren gibt, die Dringlichkeit der Situation legt jedoch nahe, dass vor Jahresende eine Lösung erforderlich ist.
Dass es der EU nicht gelungen ist, sich auf einen Nachfolger zu einigen, unterstreicht die umfassenderen Herausforderungen bei der Koordinierung der Digitalpolitik in ihren Mitgliedstaaten. Die Ernennung zum EDSB ist ein Testfall dafür, ob die EU im digitalen Zeitalter Innovation und Grundrechte wirksam in Einklang bringen kann.
Der Ausgang dieses Streits wird einen Präzedenzfall für künftige Ernennungen schaffen und signalisieren, wie ernst die EU ihre eigenen Datenschutzstandards nimmt.

































